Sanierungsarbeiten nach einem Rückstaufall sind aufwendig und kostspielig. Die Kosten trägt meist der Hausbesitzer. Denn Gemeinden und Kommunen haften bei unerwartetem Starkregen selbst dann nicht, wenn die Abwasserkanäle zu klein bemessen wurden. Die Versicherung kann zudem eine Entschädigung verweigern, wenn die Rückstausicherung nicht den gängigen Vorschriften oder Regeln der Technik entspricht.
Ist gar kein Rückstauschutz vorhanden oder wird etwa aus Kostengründen oder Unwissenheit ein ungeeigneter Rückstauverschluss eingebaut, kann das im Schadenfall richtig teuer werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Rückstauverschluss für fäkalienfreies Abwasser installiert wurde, obwohl die Leitung auch Fäkalien mitführt. Das kann zu Verstopfungen und Funktionsstörungen bis hin zu Überflutungen führen. Betroffene haben es dann neben den Wasserschäden auch noch mit Geruchsbelästigungen und einer Verkeimung der betroffenen Bereiche zu tun. Selbst bei einem kleinen Keller zieht dies in der Regel fünfstellige Sanierungskosten nach sich.
Wer sich davor schützen möchte, sollte auf keinen Fall selbst einen Rückstauschutz installieren, sondern Planung und Einbau den Profis aus den SHK-Fachbetrieben überlassen. Das garantiert eine fachgemäße Installation und stellt eine zuverlässige und regelmäßige Wartung der Rückstausicherung sicher. Einen Überblick über geeignete Rückstausicherungen sowie kompetente Ansprechpartner vor Ort finden Sie unter www.staufix.de.
Die Sanierung nach einem Rückstau ist teuer. Umso ärgerlicher, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, weil ein ungeeigneter Rückstauschutz eingebaut wurde. Wer auf Nummer sichergehen will, sollte den Rückstauschutz vom SHK-Fachbetrieb planen und installieren lassen.
Ein Beitrag von unserem Partner KESSEL.